ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Pizza A Mano GmbH, mit Rechtssitz in Industriezone Nr. 1, Fraktion Ehrenburg, 39030 Kiens (BZ), MwSt. 02947010217, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag Nr. BZ-218918, E-Mail info@pizzaamano.com, Pec buttonmeal@pec.cgn.it, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Michael Kammerer (im Folgenden „Verkäufer“).

  1. Vertragsgegenstand

1.1. Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, welcher den Kauf für Zwecke tätigt, die seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (nachstehend als „Käufer“ bezeichnet).

1.2. Der Verkäufer ist im Bereich der Herstellung und des Verkaufs von Pizza, zubereitet mit qualitativ hochwertigen Zutaten und ohne Konservierungsstoffe (nachstehend auch „Produkt“ genannt), tätig.

1.3. Mit dem vorliegenden Vertrag verkauft der Verkäufer und kauft der Käufer die im Katalog, auf der Internetseite des Verkäufers, mittels E-Mail etc. angeführten und zum Verkauf angebotenen Produkte.

1.4. Die wesentlichen Produkteigenschaften werden im Katalog, auf der Internetseite o.Ä. des Verkäufers beschrieben. Dem Käufer ist bewusst, dass das Produkt leichte Abweichungen vom dargestellten Bild und laut Beschreibung aufweisen kann.

1.5. Gegenständliche Geschäftsbedingungen sind integrierender und wesentlicher Bestandteil des Vertrages, welcher zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen wird.

  1. Verkaufspreise

2.1. Die Produktpreise sind in Euro ausgedrückt und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei den Produktpreisen handelt es sich stets um Richtangaben, die vom Verkäufer ausdrücklich per E-Mail bestätigt werden müssen. Der Verkäufer behält sich jedenfalls das Recht vor, Preisänderungen in den Katalogen, auf der Internetseite, an den mittels E-Mail mitgeteilten Preisen etc. vorzunehmen.

2.2. Der Eingang der Bestellung ist für den Verkäufer nicht bindend, solange er die Bestellung nicht ausdrücklich angenommen hat. Nachdem der Verkäufer die Verfügbarkeit und/oder Möglichkeit der Herstellung der bestellten Produkte geprüft hat, bestätigt er die formale Annahme der erhaltenen Bestellung mittels E-Mail, welche die wesentlichen Bestelldaten nochmals wiedergibt.

2.3. Die Preise verstehen sich EXW (wie laut INCOTERMS definiert), es sei denn, aus dem jeweiligen Vertrag gehen anderslautende Vereinbarungen hervor. Die Kosten für den Transport sowie sämtliche eventuell anfallende Steuern, Abgaben oder Zollgebühren, sind zu Lasten des Käufers, außer im Falle von Ausnahmen und Abweichungen gemäß zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträgen.

2.4. Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der vereinbarten Fristen, gewährten Verlängerungen oder Aufschüben, werden Verzugszinsen zum gemäß Art. 5 GD 231/02 festgelegten Zinssatz verrechnet. Ab dem Zeitpunkt der ausgefallenen, verzögerten oder aufgeschobenen Zahlung, muss der Käufer die entsprechenden Zinsen oder Verzugszinsen ohne ausdrückliches Aufforderungsschreiben oder weitere Formalitäten entrichten.

2.5. Der Käufer räumt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht ein, die Bestellung auch nur teilweise anzunehmen (zum Beispiel, wenn nicht alle bestellten Produkte verfügbar sind bzw. fristgerecht hergestellt werden können). In diesem Fall gilt der Vertrag als für die tatsächlich verkauften Produkte abgeschlossen.

  1. Vertragsabschluss

3.1. Der abgeschlossene Vertrag kommt zu jenem Zeitpunkt zustande, an dem der Verkäufer dem Käufer die formale Auftragsbestätigung übermittelt. Bei Vorliegen eines Vertrages gilt dieser ab Unterzeichnung des betreffenden Vertrages, welcher mit dem jeweiligen Datum versehen wird. Der Vertrag gilt als an jenem Ort abgeschlossen, an dem sich der Rechtssitz des Verkäufers befindet.

3.2. Gemäß Art. 1331 und 1329 ZGB liegt es im Ermessen des Verkäufers, die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen, falls der Käufer aus berechtigten Gründen als zahlungsunfähig erachtet wird.

3.3. Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass alle unterzeichneten Dokumente auf Papier am Sitz des Verkäufers sowie gegebenenfalls ebenso in digitaler Form auf dem Server des Verkäufers nach den Kriterien der Vertraulichkeit und Datensicherheit gespeichert bzw. aufbewahrt werden.

  1. Zahlungsmodalitäten

4.1. Zahlungen des Käufers müssen in den laut Kauf-, Wiederverkauf- oder Liefervertrag festgelegten Formen und an die dort angegebenen Bankkoordinaten, lautend auf die Pizza A Mano GmbH, geleistet werden.

4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte sind diese Eigentum des Verkäufers.

4.3. Die Produkte werden grundsätzlich erst nach Eingang der Zahlung (Vorkassa) innerhalb der vereinbarten Fristen geliefert, es sei denn, aus dem jeweiligen Vertrag ergehen andere Fristen.

  1. Transportmodalitäten

5.1. Im Normalfall gelten die Preise EXW, weshalb dem Käufer die Organisation des Transportes – unter Beachtung der Verfügbarkeit der Produkte gemäß Mitteilung des Verkäufers – obliegt und der Käufer für die hierfür anfallenden Kosten aufkommt.

5.2. Sollte aus dem Vertrag ergehen, dass der Transport (gänzlich oder teils) vom Verkäufer organisiert wird, wird selbiger die Produkte mittels Frächter an die vom Käufer angegebene Adresse (Rechtssitz, Filiale etc.) zustellen, wobei die diesbezüglichen Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

5.3. Es obliegt dem Käufer, sich zu vergewissern, dass der Lieferort – unabhängig davon, ob Art. 5.1. oder Art. 5.2. Anwendung findet – vom Lieferfahrzeug erreichbar ist und dass es genügend Platz zum Abladen gibt.

5.4. Die Lieferung erfolgt innerhalb der im jeweiligen Vertrag genannten Fristen. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich um unverbindliche Richtfristen, welche als nicht maßgeblich zu betrachten sind. Schadensersatzansprüche oder sonstige Rechte im Zusammenhang mit Lieferverzögerungen sind daher ausgeschlossen, es sei denn, es liegen anderslautende schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vor. Falls der Verkäufer nicht in der Lage sein sollte, der Lieferung innerhalb genannter Frist nachzukommen, wird der Käufer rechtzeitig darauf hingewiesen.

5.5. Sämtliche Bestellungen des Käufers werden nur unter dem Vorbehalt der Produktions- und Liefermöglichkeit angenommen. Ist die Produktion oder Zustellung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, unmöglich (auch aufgrund eines Mangels der mitgeteilten Rohstoffe), ist der Verkäufer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Ein eventueller Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird in diesen Fällen jedenfalls ausgeschlossen.

5.6. Der Verkäufer haftet nicht für die Verspätung oder die fehlende Zustellung der Produkte im Falle von ungenauen oder nicht korrekt angegebenen Adressdaten von Seiten des Käufers.

 

 

 

5.7. Beim Erhalt der Produkte darf der Käufer die Lieferpapiere erst nach Überprüfung der Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit der Bestellung unterschreiben. Während des Transports eingetretene Schäden und/oder Beschädigungen sind dem Frachtführer und dem Verkäufer umgehend mitzuteilen.

5.8. Die Lieferung der Produkte geschieht ausdrücklich auf Gefahr des Käufers.

  1. Haftungsbeschränkung

6.1. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung, falls die Produkte verspätet oder gar nicht geliefert werden und dies auf Fälle höherer Gewalt, wie Unfälle, Explosionen, Brände, Streiks und/oder Aussperrungen, Erdbeben, Überschwemmungen oder aufgrund von Einschränkungen durch Gesetze oder Dekrete sowie andere vergleichbare Ereignisse, welche eine fristgerechte Vertragsausführung ganz oder teilweise verhindern, zurückzuführen ist.

6.2. Der Verkäufer haftet gegenüber Vertragsparteien oder Dritten nicht für Schäden, Verluste oder Kosten infolge der Nichtausführung des Vertrages aus den oben genannten Gründen.

6.3. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden, welche durch den Verzehr des erworbenen Produktes dem Käufer oder Dritten entstehen könnten.

6.4. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, Transport o.Ä. oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Nachdem es sich bei den Produkten um Tiefkühlprodukte handelt, darf die Kühlkette beim Transport nicht unterbrochen werden. Bei Nichtbeachtung ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

6.5. Der Verkäufer haftet nicht, falls eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Vertragsgegenstandserbringung auf das Verschulden des Käufers zurückzuführen sein sollte.

6.6. Der Verkäufer haftet nicht, falls eine Leistungserbringung aus Mangel an Rohstoffen oder deren Lieferschwierigkeiten teils oder gänzlich unmöglich sein sollte.

6.7. Für Daten, welche dem Verkäufer vom Käufer falsch mitgeteilt werden, haftet Letztgenannter.

  1. Gewährleistung und Kundenservice

7.1. Der Verkäufer vertreibt ausschließlich Produkte von hoher Qualität. Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen kann sich der Käufer an folgende Adressen wenden: E-Mail info@pizzaamano.com, Pec buttonmeal@pec.cgn.it.

Um eine rasche Bearbeitung der Fragen, Beschwerden oder Anregungen zu gewährleisten, sollte der Käufer das Problem möglichst genau schildern und gegebenenfalls Bestellunterlagen in Kopie übermitteln oder Bestellnummer, Kundennummer usw. angeben.

7.2. Bei Mängeln oder Reklamation bemüht sich der Verkäufer um eine zeitnahe Lösung und Behebung des Problems, wobei das Ersetzen der reklamierten Ware – sofern verfügbar – eine der möglichen Lösungen ist. Wartezeiten können dem Verkäufer nicht angelastet werden.

7.3. Sollten die verkauften Produkte eventuelle Mängel aufweisen, so gelten die Bestimmungen zur Gewährleistung gemäß Artt. 1490 u. ff. des italienischen ZGB. Ungeachtet eventueller Beanstandungen oder Gewährleistungsansprüche, sind die Rechnungen des Verkäufers bei Fälligkeit in vereinbarter Weise zu zahlen. Der Käufer hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zustehenden Rechte gesondert geltend zu machen.

7.4. Eventuelle Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich und jedenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen ab deren Entdeckung anzuzeigen.

7.5. Etwaige Beanstandungen oder Beschwerden seitens der Kunden (Abnehmer des Käufers) über Mängel an den Produkten sind dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich mitzuteilen, wobei der Käufer ohne ausdrückliche Genehmigung von Pizza A Mano keine Garantien, Preisnachlässe oder den Ersatz von Produkten anbieten darf, es sei denn, diese Abhilfemaßnahmen liegen in der alleinigen Verantwortung des Käufers.

7.6. Die in diesem Vertrag angebotenen Produkte müssen gemäß den auf den Produkten beschriebenen Hinweisen transportiert, gelagert, vertrieben und dem Abnehmer des Käufers ausgehändigt werden.

  1. Pflichten des Käufers

8.1. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis für die bestellten Produkte in der vertraglich angegebenen Frist und Form zu zahlen.

8.2. Werden die Rechnungen nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin beglichen, werden automatisch die unter Art. 2.4. genannten Zinsen berechnet. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen bis zur Begleichung fälliger Rechnungen zurückzubehalten. Als schuldtilgend gelten ausschließlich jene Zahlungen, welche direkt zu Gunsten der Pizza A Mano durchgeführt werden. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers bleiben, im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers, jedenfalls unberührt.

8.3. Der Käufer übernimmt die volle Haftung für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der gemachten Angaben und Daten.

8.4. Der Käufer hält den Verkäufer schadlos von jeglicher Haftung für die Ausstellung unrichtiger Steuerdokumente aufgrund von falschen Angaben des Käufers, der allein für die korrekte Dateneingabe verantwortlich ist.

  1. Ausdrückliche Auflösungsklausel

9.1. Die in Art. 8 für den Käufer vorgesehenen Verpflichtungen sind wesentlich für diesen Vertrag. Es wird daher ausdrücklich vereinbart, dass die Nichterfüllung auch nur einer dieser Verpflichtungen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadensersatz und soweit dies nicht auf Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen ist, die Aufhebung des Vertrags laut Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs zur Folge hat, ohne dass dafür ein Gerichtsurteil erforderlich ist. Die eventuelle Duldung seitens des Verkäufers der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen, führt nicht zu einem Verzicht auf sein Recht der Vertragsauflösung ipso iure.

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten

10.1. Gemäß EU-Verordnung Nr. 679/2016 (DSGVO) wird der Käufer darüber informiert, dass der Verantwortliche der Datenverarbeitung Pizza A Mano GmbH ist und die personenbezogenen Daten laut EU DSGVO verarbeitet werden.

  1. Streitbeilegung und Gerichtsstand

11.1. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit gegenständlichem Vertrag, bemühen sich die Vertragsparteien gemeinsam um eine faire und gütliche Lösung.

11.2. Kann eine Streitigkeit bei der Auslegung, Anwendung, Gültigkeit, Wirksamkeit und/oder Erfüllung nicht gütlich beigelegt werden, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts Bozen vereinbart.

  1. Anwendbares Recht und Gesetzesverweis

12.1. Der vorliegende Vertrag unterliegt italienischem Recht.

12.2. Soweit hier nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten jene gesetzlichen Bestimmungen, welche für die in diesem Vertrag vorgesehenen Geschäftsbeziehungen und -fälle anwendbar sind, und jedenfalls die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches.

  1. Schlussbestimmungen

13.1. Gegenständlicher Vertrag annulliert und ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Absprachen und Verhandlungen der Vertragsparteien über denselben Gegenstand dieses Vertrages.

13.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.

 

 

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